Nutzungsbedingungen
Für alle Verträge über pangoping. Stand: 6. November 2026
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung von pangoping zwischen der Pangolin UG (haftungsbeschränkt), Hansestr. 3, 59590 Geseke („Anbieter“), und ihren Kunden.
- pangoping richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern schließt der Anbieter nicht.
- Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Leistungen
- pangoping ist eine Warenwirtschaft, die der Anbieter als Dienst über das Internet bereitstellt (Software as a Service). Je nach gebuchtem Umfang gehören dazu Aufträge aus angebundenen Shops und Marktplätzen, Packtisch, Lager mit Charge und MHD, Versandetiketten, Rechnungen und Zahlungseingänge, die Vorbereitung der Buchhaltung, Produktion, Auswertungen und Automationen.
- Jeder Kunde arbeitet unter einer eigenen Adresse (
firma.pangoping.app) mit einer eigenen, von anderen Kunden getrennten Datenbank. - Für den Wechsel von JTL-Wawi liest pangoping die Datenbank des Kunden über einen Lese-Zugang, den der Kunde freigibt. pangoping schreibt nie in diese Datenbank. Bis zum vom Kunden festgelegten Wechseltag schreibt pangoping auch nicht in Shops und schickt keine Nachrichten an die Kunden des Kunden.
- Drucker, Waagen und Kameras am Packplatz bindet der Kunde über ein kleines Programm des Anbieters auf eigenen Rechnern an. Der Kunde sorgt für dessen Betrieb.
- Versandetiketten erzeugt pangoping über die Schnittstellen der Paketdienste (zum Beispiel DHL und UPS) mit den Verträgen und Kundennummern des Kunden. Entgelte der Paketdienste zahlt der Kunde direkt an diese. Für deren Leistungen und Verfügbarkeit ist der Anbieter nicht verantwortlich. Gleiches gilt für Shops, Marktplätze und Zahlungsanbieter, die der Kunde anbindet.
- Der Anbieter darf pangoping weiterentwickeln und ändern, soweit die vereinbarten Kernfunktionen erhalten bleiben und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
§ 3 Bankabruf
- Auf Wunsch ruft pangoping Kontostände und Umsätze der Geschäftskonten des Kunden ab, um Zahlungen Rechnungen zuzuordnen und die Buchhaltung vorzubereiten. Dafür nutzt der Anbieter den Dienst der Enable Banking Oy, Espoo, Finnland, eines nach der Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) zugelassenen Kontoinformationsdienstes.
- Der Kunde meldet sich dazu selbst bei seiner Bank an und erteilt die Zustimmung im Verfahren von Enable Banking. pangoping sieht weder Zugangsdaten noch Passwort der Bank. Der Zugriff ist lesend; Zahlungen löst pangoping nicht aus. Die Zustimmung gilt höchstens so lange, wie die Bank sie erlaubt (in der Regel 90 Tage), und lässt sich jederzeit in pangoping oder bei der Bank widerrufen.
- Statt des Bankabrufs kann der Kunde Kontoauszüge als Datei (CAMT) einlesen.
§ 4 Buchhaltung und Steuern
- pangoping bereitet Buchungen, Exporte für DATEV und Meldungen zur Umsatzsteuer und zum One-Stop-Shop (OSS) vor. Diese Vorschläge ersetzen keine Steuerberatung. Der Kunde und sein Steuerberater prüfen sie, bevor sie abgegeben oder gebucht werden.
- Steuersätze vergleicht pangoping regelmäßig mit der Datenbank der Europäischen Union. Übernommen wird eine Änderung nur, wenn der Kunde sie bestätigt.
- Für die Ordnungsmäßigkeit seiner Buchführung, die Aufbewahrung nach Handels- und Steuerrecht und eine Verfahrensdokumentation bleibt der Kunde verantwortlich. pangoping hält dafür Rechnungen, Belege und Exporte unveränderlich vor, solange der Vertrag läuft.
§ 5 Testphase und Vertragsschluss
- Der Kunde kann pangoping 30 Tage lang kostenlos testen. Die Testphase endet automatisch und verlängert sich nicht kostenpflichtig. Danach kann der Kunde seine Daten weiter lesen und exportieren; bearbeiten kann er sie erst mit einem Abo.
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter den Zugang des Kunden bereitstellt oder die Buchung eines Abos bestätigt. Diese Bedingungen gelten auch für die Testphase.
§ 6 Preise und Zahlung
- Es gelten die bei Buchung angegebenen Preise (Preisliste unter pangoping.com/preise) oder die Preise aus einem gesonderten Angebot. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Das Abo wird nach Wahl des Kunden monatlich oder jährlich im Voraus abgerechnet. Die Stufe richtet sich nach der Zahl der Aufträge im Monat, gemessen als Durchschnitt der letzten drei Monate; Angebote und stornierte Aufträge zählen nicht. Überschreitet der Kunde seine Stufe dauerhaft, kündigt der Anbieter den Wechsel in die nächste Stufe mindestens einen Monat vorher in Textform an.
- Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe per Lastschrift oder Kreditkarte.
- Gerät der Kunde mit einer Zahlung mehr als 14 Tage in Verzug, darf der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung auf Lesen und Exportieren beschränken.
- Preisänderungen kündigt der Anbieter mindestens sechs Wochen vorher in Textform an. Der Kunde kann zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen. Bei jährlicher Abrechnung gilt ein geänderter Preis erst ab der nächsten Laufzeit.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
- Bei monatlicher Abrechnung läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten zum Ende eines Abrechnungsmonats gekündigt werden.
- Bei jährlicher Abrechnung läuft der Vertrag zwölf Monate und verlängert sich um jeweils weitere zwölf Monate, wenn ihn keine Seite mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit kündigt.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Nach Vertragsende kann der Kunde seine Daten 30 Tage lang exportieren, darunter Stammdaten, Aufträge, Rechnungen als PDF und die Exporte für die Buchhaltung. Danach löscht der Anbieter sie, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht.
§ 8 Verfügbarkeit und Sicherung
- Der Anbieter bemüht sich um eine Verfügbarkeit von 99,5 % im Monatsmittel. Ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster und Störungen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, etwa bei Paketdiensten, Shops, Banken oder im Netz des Kunden.
- Der Anbieter sichert die Daten jedes Kunden täglich und bewahrt die Sicherungen 14 Tage auf.
§ 9 Pflichten des Kunden
- Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim, richtet für jede Person ein eigenes Konto ein und informiert den Anbieter unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch.
- Der Kunde ist gegenüber seinen eigenen Kunden für eine rechtmäßige Verarbeitung verantwortlich. Er informiert sie in seiner Datenschutzerklärung über den Einsatz von pangoping, etwa beim Packbeleg mit Video und Foto.
- Der Kunde prüft Bestände, Mengen und Belege, bevor er sich auf sie verlässt, besonders während des Wechsels von einer anderen Warenwirtschaft.
§ 10 Support-Zugriff
Der Anbieter sieht die Daten eines Kunden nur, wenn der Kunde ihm dafür in pangoping einen befristeten Zugang freigibt. Jeder solche Zugriff ist für den Kunden sichtbar und wird protokolliert.
§ 11 Datenschutz und Vertraulichkeit
- Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Er ist Bestandteil dieses Vertrags und nennt die Unterauftragsverarbeiter.
- Zugänge zu Shops, Paketdiensten, Zahlungsanbietern und Banken speichert der Anbieter verschlüsselt, mit einem eigenen Schlüssel je Kunde.
- Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus.
§ 12 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die Vergütung der letzten zwölf Monate. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 BGB) ist ausgeschlossen.
- Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der bei regelmäßiger Datensicherung durch ihn entstanden wäre.
§ 13 Änderungen dieser Bedingungen
Der Anbieter kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht, etwa eine Gesetzesänderung oder neue Funktionen. Er teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vorher in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen; darauf weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Widerspricht der Kunde, können beide Seiten zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.
§ 14 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.